Gutachten zum Apothekenwert

 

Kauf/-verkauf von Apotheken

Bei einem Kauf möchte der Käufer nur den Preis bezahlen, der für den Fall der Fortführung der Praxis betriebswirtschaftlich adäquat ist und der zur Zeit "am Markt" für vergleichbare Unternehmen gezahlt wird. Zudem wollen Banken heute für eine Finanzierung unabhängig erstelltes Zahlenmaterial sehen.

Ein Verkäufer möchte seinerseits von seinem Lebenswerk möglichst nichts verschenken. Ein unabhängiges Bewertungsgutachten analysiert die Erfolgsfaktoren der Apotheke und deren Übertragbarkeit auf einen Nachfolger und liefert so einen nachvollziehbaren Verkehrswert (Sachwert und Goodwill) unter Berücksichtigung Unternehmensspezifitäten und aktueller Marktsituation vor Ort.

             

Zugewinnausgleich, Todesfälle, Erbregelung

Im Scheidungsfall ist es bei in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehepartnern erforderlich, im Rahmen des Zugewinnausgleichs die während der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte zu teilen.

Oft gehen die Meinungen über den Apothekenwert zwischen den Ehepartnern weit auseinander. Ein unabhängiges Gutachten vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann hier ebenso helfen, wie bei plötzlichen Todesfällen des Praxisinhabers, wo dann eine schnelle Nachfolgeregelung gefragt ist.

 

Marktrelevanz von Praxen- oder Apothekenbewertungen

In Zeiten massiver regionaler Verwerfungen und zunehmenden gesetzlichen Vorschriften, denen sich Praxisabgeber und Praxissuchende im Arztbereich sowie auch Apotheker als direkt von Praxisschließungen, Praxisumzügen oder auch Praxiskooperationen betroffene Dienstleister laufend und zunehmend ausgesetzt sehen, ist die Markt-Erfahrung des Gutachters die Vorrausetzung für an anerkanntes und marktkonformes und Praxiswertgutachten (Link).

Selbst wirtschaftlich sehr attraktive Apotheken sehen zunehmend weniger Interessenten, wenn sie in nicht gefragten Regionen liegen.

Reine betriebwirtschaftliche Kennzahlen sind  kein alleiniges Kriterium für die Preisgestaltung. Umfeld, Infrastruktur, Leistungsspektrum sind hierbei wesentliche Faktoren.

Bei Apotheken bestehen neben regionalen Spezifitäten bei vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnissen noch Besonderheiten wie Versorgung von Krankenhäusern, Internetversand, Realtion OTC- zu Rezeptumsatz Vorhandensein von Spezialärzten (Onkologie, Rheumatologie, Nephrologie) im Einzugsbereich, welche sorgfältig auf Relevanz für die Zukunftsprognose geprüft werden müssen.

Aus diesen Gründen kann ein nicht praxis- oder apothekenerfahrener Steuerberater allein auf Grund der wirtschaftlichen Kennzahlen der Praxis heute keine seriöse marktnahe Bewertung erstellen. Nur sehr arztpraxis- und apothekenerfahrene Gutachter kommen hier zu Ergebnissen, die den in der betreffenden Fachgruppe in vergleichbaren Regionen tatsächlich gezahlten Übernahmeentgelten nahe kommen.

 

Eigene Praxiserfahrung ist die Basis

Dr. med. Hans Jörg Schmeisser war über 20 Jahre als Arzt für Allgemeinmedizin / Sportmedizin / Naturheilverfahren niedergelassen, bevor er nach seinem MBA-Abschluss in den Beratungs- und Gutachterbereich wechselte.

Er kennt sowohl die internen Abläufe in Arztpraxen und auch Apotheken aus eigener Erfahrung sowie auch die Sorgen und Nöte der noch tätigen Ärzte und Apotheker aus vielen aktuellen Kontakten.

Aber er hat auch Abstand genug, um die veränderten Anforderungsprofile der jungen nachfolgenden Übernehmergeneration zu verstehen. 

 

Informationen zur Bewertungsmethodik nach dem IDW S 1 Standard

Zur Bewertungsmethodik (Link)

DR. MED. HANS JÖRG SCHMEISSER MBA
Sachverständigenbüro für Bewertungen im Gesundheitswesen
sowie für Wellness- und Freizeiteinrichtungen