Gutachten Wellness-Einrichtungen + Fitness-Anlagen
Bewertung von: Freizeit-Einrichtungen + Fitness-Studios
Bei Unternehmen der Freizeitbranche (Wellness-Einrichtungen, Fitness-Anlagen, Fitnesstudios, Freizeitbäder, Erlebnisbäder) werden mit Hilfe der modifizierten Ertragswert-Methode die aktuellen Marktwerte berechnet. Wegen der sehr unterschiedlichen Wirtschaftlichkeit solcher Unternehmen gibt es oft große Unterschiede zwischen dem aktuellen Substanzwert und dem Verkehrswert / Marktwert im Verkaufsfall oder bei Insolvenzproblematik.
Bei einem Kauf einer Anlage wird der Käufer nur den Preis bezahlen, der für den Fall der Fortführung der Einrichtung betriebswirtschaftlich angemessen ist. Dies kann bei Unternehmen der Freizeitbranche sehr weit vom Gebäude- und Substanzwert abweichen. Zudem wollen Banken heute für eine Finanzierung unabhängig erstelltes Zahlenmaterial sehen.
Ein Verkäufer möchte seinerseits von seinem Unternehmen möglichst nichts verschenken.
Ein unabhängiges Bewertungsgutachten umfasst eine genaue Unternehmensanalyse (einschließlich einer Zukunftsprognose) der Einrichtung und liefert so einen nachvollziehbaren Verkehrswert (Sachwert und Verkehrswert) unter Berücksichtigung von Fachgruppe, Betriebsspezifitäten und aktueller Marktsituation
Gründung oder Auflösung von Kooperationen
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder einer Kooperation natürlicher Personen (GbR), oder auch dem Eintritt eines Partners in solche Kooperationsformen stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Wert einer einer Einrichtung.
Natürlich tritt diese Problematik adäquat auch bei Auflösungen von Fusionen (z.B. Beendigung der Gemeinschaft durch Erreichen der Altersgrenze, Kündigung, Krankheit oder Todesfall) in gleicher Form auf.
Schadenersatzansprüche aus vertraglichen Vereinbarungen
Bei streitigen Auseinandersetzungen wegen Nichterfüllung von mietvertraglichen Verpflichtungen (z. B. Insolvenz bei längerfristigen Mietverträgen) ist im Falle einer bestehenden berechtigten Forderung des Vermieters / Verpächters der Nutzwert der Wellness-, Fitness oder Freizeit-Einrichtung zu bestimmen. Dies besonders dann, wenn dieser (Vermieter) die Einrichtung zwischenzeitlich an einen Dritten weitervermietet oder -verpachtet hat.
Die vom Vermieter möglicherweise als Sicherheit oder Pfand übernommene Einrichtung hat im Falle einer Weitergabe an Dritte einen bestimmten Nutzwert, der die Forderung an den Schuldner (ehemaliger Mieter) entsprechend reduziert.
Qualitative Bewertung und Auditierung von Wellness- und SPA-Einrichtungen
Diese Leistung wird im Rahmen von Prüfungen, Tests und Untersuchungen für externe Auftraggeber erbracht, so u.a. im Rahmen vom Zertifizierungsverfahren für das Europäisches Prüfinstitut Wellness & SPA e.V.
Übersicht über Wellness & Spa Gütesiegel / Zertifikate / Qualitätssiegel
Für Wellnessgäste wird es immer schwieriger, im "Dschungel der Wellness-Anbieter" die Spreu vom Weizen zu trennen. Allein in Deutschland nennen sich mehr als 1.500 Hotels "Wellnesshotel"; aber nur ein Teil der Wellnesshotels verdient diesen Namen.
Gütesiegel sind ein hilfreicher Baustein für den Wellness-Gast, hier Qualitätsgarantien zu bewerten. Allerdings sind viele der so genannten "unabhängigen" Wellness-Gütesiegel reine Marketinginstrumente ohne wirklichen Nutzen für den Kunden. So zeigen Anbieter wie Wellnessstars oder Wellnesshotels Deutschland (WHD) oder gar der rein kommerzielle Relax Guide wegen ihrer Abhängigkeit von Tourismus- oder Hotelorganisationen oder durch aktives Mitverdienen sehr fragwürdige Abhängigkeiten.
Nachfolgend finden Sie eine zusammenfassende Aufstellung über Wellness & Spa Gütesiegel in Deutschland + Europa im Überblick: