Ablauf einer Praxisbewertung 

 

1. Schriftliche Auftragserteilung

Der Auftrag sollte schriftlich erteilt werden. Zu diesem Zweck kann das beigefügte Auftragsformular verwendet werden. Ansonsten reicht die schriftliche Auftragserteilung auf einem Rezeptformular, wobei der Anlass der Gutachtenerteilung, Ort und Datum sowie die Unterschrift des oder der Auftraggeber vorhanden sein müssen.

Bei gerichtsanhängigen Verfahren erteilt gewöhnlich das zuständige Amtsgericht den Auftrag.

 

2. Übersendung von Einführungsunterlagen

Nach dem Vorliegen des Auftrages erhält der Arzt / Zahnarzt, über dessen Praxis das Gutachten gefertigt werden soll, eine Vorbereitungsmappe, aus der ersichtlich ist, welche Unterlagen zur Bewertung bzw. zur Berechnung bereitgestellt werden müssen.

In dieser Mappe werden die Unterlagen gesammelt; wenn möglich, sollte sie bereits vor dem Ortstermin an den Gutachter übersandt werden, ansonsten erhält er sie am Tage des Ortstermins, evtl. auch später.

 

3. Die Praxisbesichtigung

Mit dem Praxisinhaber bzw. den sonstigen Beteiligten wird dann ein fester Termin zur Besichtigung der Praxis und für ein unverzichtbares mehrstündiges Gespräch mit dem / den Praxisinhaber(n) bzw. den Parteien vereinbart.

Soweit wie möglich werden Terminwünsche berücksichtigt. Da aber die Woche immer nur einen Mittwochnachmittag hat, muss ggf. die Besprechung abends bzw. zu Tageszeiten stattfinden, wo für einige Stunden die Patienten umbestellt werden.

Die Terminabsprache erfolgt mit dem Praxisinhaber bzw. den Prozessbeteiligten persönlich. Die Anonymität des/der Auftraggeber wird stets gewahrt.

Einzelheiten werden bei der Übersendung der Vorbereitungsmappe mitgeteilt.

 

4. Die Erstellung des Gutachtens

Wenn alle Unterlagen beigebracht sind und das Gespräch in der Praxis stattgefunden hat, kann das Gutachten im Regelfall innerhalb von 8 bis 12 Wochen fertiggestellt werden.

In besonders eilbedürftigen Fällen wird die Bearbeitung vorgezogen, damit die Parteien in kürzerer Zeit über das Praxis-Wertgutachten verfügen können.

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