Inhalt eines Praxiswertgutachtens 

 

Eine Bewertung einer Praxis im Gesundheitsbereich umfasst ( wie bei anderen Unternehmen auch) zwei Teilbereiche, die zusammen den Gesamtwert  ausmachen:

  • Das Sachvermögen und den
  • ideellen Wert / Goodwill

 

 

Ohne Praxisanalyse geht es nicht!

 

Ein Praxiswertgutachten muss zwingend einen umfassenden Einblick in die Praxisstruktur, in alle organisatorischen und infrastrukturellen Details, vor allem aber in das wirtschaftliche Gesamtgeschehen geben. Besonderheiten, die sich positiv oder negativ ausgewirkt haben oder auswirken können, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die beiden wesentlichen Elemente, die ein qualifiziertes Gutachten aufweisen muss, werden im Folgenden kurz beschrieben, wobei Sie Einzelheiten wiederum durch Anklicken mit der Maus unten auf der Seite unter den Punkten Goodwill und Sachwert finden.

 

Die faire Berechnung des Goodwill ist das Problem

Die Berechnung des Goodwills kann nur von ausgewiesenen Fachleuten vorgenommen werden, die mindestens 3 Bereiche in ihrem Wissensrepertoire abdecken müssen:

    • Umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, ohne die eine Beurteilung betriebswirtschaftlicher Daten nicht möglich ist.

     

    • Umfassende Kenntnisse des Standesrechts, wobei verlangt werden muss, dass alle Einflüsse aus gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich in die Gutachten zu den vorgegebenen Stichtagen in die Wertbestimmung einfließen.

     

    • Umfassende Kenntnisse des Steuerrechts, ohne die eine zutreffende Wertbestimmung in den meisten Fällen ausgeschlossen ist.
      In jedem Praxis-Wertgutachten des Sachverständigenbüros Dr. Schmeisser sind alle Einzelpunkte rechnerisch erfasst und in den Gutachten nachvollziehbar kommentiert.

 

Wenn Sie Näheres über Einzelheiten und Inhalte zum Goodwill eines Praxis-Wertgutachtens aus dem Sachverständigenbüro Dr. Schmeisser und Partner wissen wollen, wählen Sie bitte den Unterpunkt Goodwill unten auf dieser Seite bei den weiterführenden Links an.

 

Berechnung des Sachwertes (Anlagevermögen)

Hier erfolgt die Beurteilung des technischen Standes der Praxis incl. Berechnung der Verkehrswerte des gesamten Anlagevermögens.

Jede Fachrichtung bedingt eine andere technische Ausstattung. Die Verkehrswerte haben dementsprechend elementare Bedeutung bei der Berechnung des Praxis-Gesamtwertes.

Um die Berechnung exakt vornehmen zu können, muss neben die Sach- und Fachkenntnis aktuelles Zahlen- und Datenmaterial treten.

Dies ist nur ein Teil der Daten, Analysen und Berechnungen, die in ein qualifiziertes Gutachten einfließen.

Kein Arzt, Zahnarzt oder Apotheker sollte Nichtfachleute bzw. nicht neutrale Interessenvertreter mit solchen Wertbestimmungen beauftragen, weil damit eine Menge Geld verschwendet, unter Umständen auch große ideelle Werte zerstört werden.
 

Weiterführende Links:

 

 

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Bundesweite Praxis-, Apotheken- und Unternehmensbewertungen
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