Mediation und Schiedsgerichtsverfahren für Ärzte
Der Begriff der "Mediation" hat seinen Ursprung im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der "Mediation" für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet. In einem Mediationsverfahren oder auch im Schiedsgerichtsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung, die bei allen Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt.
Nur der offizielle Rundstempel garantiert die Qualität!
Sie erkennen einen öffentlich bestellten Sachverständigen an der rechtlich geschützten Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, am offiziellen Rundstempel und an dem von der Bestellungsbehörde ausgegebenen speziellen Ausweis.
Vereidigte Sachverständige sind überprüfte unabhängige Spezialisten
Öffentlich bestellt und vereidigt werden nur solche Fachleute, welche "herausragende Qualifikationen in ihrem Fachbereich" besitzen. Im offiziellen Bestellungserfahren muss der zu bestellende Sachverständige einen anspruchsvollen Nachweis über seine besondere Sachkunde führen, u.a. durch Vorlage von Gutachten und durch eine Prüfung vor dem überregionalen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammern.
Die Zuverlässigkeit und Integrität der Person wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Der Sachverständige wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden.
Eine öffentliche Bestellung wird nur auf Zeit erteilt, die bestellende Institution beaufsichtigt den vereidigten Sachverständigen und kann ihm bei Pflichtverletzung die Bestellung entziehen.
Schlichter oder Schiedsgutachter: Objektivität ist oberstes Gebot!
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind neben ihrer Hauptaufgabe im Sachgebiet Bewertungen auch als Schiedsgutachter tätig: Zwei Parteien legen bei Hinzuziehung eines vereidigten Sachverständigen fest, dass sie das fachliche Urteil des Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit entsteht Rechtssicherheit, z. B. bei der Frage des Wertes einer Praxis bei Auflösung ärztlicher Partnerschaften oder im familienrechtlich wichtigen Zugewinnausgleich.
Der öffentlich bestellte Sachverständige darf keine Weisungen befolgen oder Beeinflussungsversuchen nachgeben, welche die Objektivität des Gutachtens beeinträchtigen könnten. Er muss das Gutachten persönlich bearbeiten und auch verantworten.
Mediation als Konfliktlösung zwischen Ärzten und/oder Dritten
z.B. im Schiedsgerichtsverfahren
Diese öffentliche Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität obliegt dem vereidigten Sachverständigen natürlich in gleichem Maße, wenn er als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätig wird.
Zur Mediation wird eine Vermittlung erst dann, wenn der Vermittler neutral bleibt und den Beteiligten keine Lösungen vorgibt. Diese muss im Mediationsverfahren von den Konfliktparteien (unter fachkundiger Unterstützung durch den Mediator) selbst erarbeitet werden. Der Mediator ist Helfer und Vermittler bei der Kommunikation sowie im Verhandlungs- und Einigungsprozess. Er verfügt - im Unterschied zum Richter - über keine Entscheidungskompetenz und macht - anders als ein Richter - keine direkten Lösungsvorschläge.
Eine Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten,
- das von einem Mediator als externen, unabhängigen und neutralen Dritten durchgeführt wird,
- das von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und der Gemeinsamkeit getragen wird,
- und an dessen Ende eine fall- oder problemspezifische Konfliktregelung oder -lösung steht, die von den Konffliktparteien selbst erarbeitet wurde.
- Die Mediatoren sind verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen.
- Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.
- Weitere Merkmale des Mediationsverfahrens sind vertrauensvolle und offene Kommunikation und Kooperation, sowie die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.
Streit zwischen Kollegen in der Praxis?
Mediation durch fachkundigen Arzt und vereidigten Sachverständigen
Dr. Hans Jörg Schmeisser bietet als einziger vereidigter Sachverständiger im Bereich Arztpraxen mit mehr als 20-jähriger eigener Praxiserfahrung als niedergelassener Arzt beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schlichtung oder Mediation unter ärztlichen Kollegen.
Gerade in Kooperationen kommt es häufig zu Streit oder Dissonanzen, die den täglichen Praxisablauf und auch oft das Privatleben erheblich belasten. Oft ist eine Lösung aber näher als Sie als die Beteiligten glauben."Totschweigen" oder ignorieren von vorhandenen Problemen hilft nur kurzzeitig.
Deshalb: Bevor Sie innerlich oder durch Trennung aufgeben oder sich gerichtlich streiten:
Bauen Sie auf eine Mediation
mit Ihrem Kollegen Dr. med. Schmeisser als Mediator!