Gutachten Wellness-Einrichtungen + Freizeit-Bäder

 

Verkehrswert und Substanzwert von: Freizeit-Bäder + Fitness-Anlagen

 

Bei Unternehmen der Freizeitbranche (Wellness-Einrichtungen, Fitness-Anlagen, Fitnesstudios, Freizeitbäder, Erlebnisbäder) werden mit Hilfe der modifizierten Ertragswert-Methode die aktuellen Marktwerte berechnet. Wegen der sehr unterschiedlichen Wirtschaftlichkeit solcher Unternehmen gibt es oft große Unterschiede zwischen dem aktuellen Substanzwert und dem Verkehrswert / Marktwert im Verkaufsfall oder bei Insolvenzproblematik.

Bei einem Kauf einer Anlage wird der Käufer nur den Preis bezahlen, der für den Fall der Fortführung der Einrichtung betriebswirtschaftlich angemessen ist.  Dies kann bei Unternehmen der Freizeitbranche sehr weit vom Gebäude- und Substanzwert abweichen. Zudem wollen Banken heute für eine Finanzierung unabhängig erstelltes Zahlenmaterial sehen.

Ein Verkäufer möchte seinerseits von seinem Unternehmen möglichst nichts verschenken.

Ein unabhängiges Bewertungsgutachten umfasst eine genaue Unternehmensanalyse (einschließlich einer Zukunftsprognose) der Einrichtung und liefert so einen nachvollziehbaren Verkehrswert (Sachwert und Verkehrswert) unter Berücksichtigung von Fachgruppe, Betriebsspezifitäten und aktueller Marktsituation

 

Gründung oder Auflösung von Kooperationen

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder einer Kooperation natürlicher Personen (GbR), oder auch dem Eintritt eines Partners in solche Kooperationsformen stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Wert einer einer Einrichtung.

Natürlich tritt diese Problematik adäquat auch bei Auflösungen von Fusionen (z.B. Beendigung der Gemeinschaft durch Erreichen der Altersgrenze, Kündigung, Krankheit oder Todesfall) in gleicher Form auf.

 

Privatisierung von kommunalen Freizeit-Bädern und anderen -Einrichtungen    

Große Freizeiteinrichtungen wie Freizeit- und Erlebnisbäder oder Kureinrichtungen sind nur unter besonderen Bedingungen und mit sehr viel Fachkentnis und Flexibilität  langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Kommunal geführte Unternehmen können diese Wirtschaftlichkeit systemimmanent in der Regel nicht erreichen und erreichen oft hohe jährliche Defizite, die dann ausgeglichen werden müssen. Nicht zuletzt aus diesem Grund versuchen viele Kommunen zunehmend, solche Einrichtungen an private Investoren und Betreiber zu veräußern.

Wegen der meist deutlichen Diskrepanz zwischen dem vorhandenen Sachwert von Gebäude und Einrichtung und dem Verkehrswert / Marktwert im Veräußerungsfall erfordert der Verlauf der meist streitigen Auseinandersetzung oft die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens über Verkehrswert und Sachwert zum Stichtag.

Auch für die kommunale Aufsichtsbehörde ist ein unabhängiges Gutachten eines vereidigten Sachverständigen ein wichtiges Kriterium in der Beurteilung des Verkaufsfalles.

Gerichte in Deutschland sind gehalten, bei der Bestellung von Sachverständigen nach Möglichkeit nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des betreffenden Sachgebietes zu beauftragen.

Sachverständigenbüro im Gesundheitswesen
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