Das Modifizierte Ertragswertverfahren 

 

Gerichtlich anerkanntes wissenschaftliches Verfahren -

marktnah angepasst an freiberufliche Unternehmen im Gesundheitswesen sowie Apotheken

 
 
Grundsätzlich wird heute (2010) als "state of the art" bei der Bewertung von personengeführten Unternehmen (Arzt und Zahnarztpraxen, Apotheken, andere Praxisunternehmen oder Fitness-Unternehmen) als Modifikation vom reinen Ertragswertverfahren die Aufteilung in zwei Bewertungs-Teilbereiche angesehen:
 
  • Die Bewertung des Sachvermögens
  • Die Bewertung des Goodwills oder ideellen Wertes
 
Solche Unternehmensind keine reinen Wirtschafts- oder Handelsunternehmen sondern die persönliche (oft freiberufliche) Unternehmertätigkeit steht im Vordergrund. Selbst neue Kooperationsformen (z. B. MVZs oder der Betrieb mehrerer Apotheken oder z. B. Physiotherapiepraxen) werden nach wie vor von der persönlichen Leistung des Arztes, Apothekers oder Unternehmers im Rahmen einer Dienstleistung gegenüber dem Patienten oder Kunden geprägt.
 
Da sich jedes Praxis / jedes Unternehmen wiederum von jeder anderen vor allem durch die Individualität des Inhabers unterscheidet, kann eine fundierte Praxiswertberechnung in der Regel nicht mit der herkömmlichen, in Industrie und Handel gebräuchlichen standardisierten reinen Ertragswertmethode und deren Abkömmligen (DCF etc.) erfolgen.
 
 

 

Bewertungsstandard ist der IDW S 1 

Grundsätzlich sollen Unternehmensbewertungen nach anerkannten wissenschaftlichen Standards durchgeführt werden. Das von uns angewendete Modifizierte Ertragswertverfahren erfüllt diese Kriterien, da alle angewendeten methodischen Abläufe nach dem in Deutschland allgemein anerkannten Wirtschaftsprüferstandard IDW S1 durchgeführt werden. 
 
Neben dem Kundenstamm, der örtlichen Lage des Unternehmenssitzes, der Konkurrenzsituation und der Umsatzerwartung sind unter anderem Nachfrage und Marktgegebenheiten wie auch die Persönlichkeit des Inhabers und die Qualität des Mitarbeiterteams von ausschlaggebender Bedeutung für den prognostizierten nachhaltigen zukünftigen Ertrag.
Hier sind besondere auch branchen- und unternehmensinterne Erfahrungen  aus dem Gesundheitswesen erforderlich, um die vielen Einzelkriterien in einer Unternehmensanalyse zu identifizierten und dann quantitativ zu werten. 
 
Zusätzlich ist die seit 2008 vom BGH ausdrücklich geforderte Berücksichtigung eines "individuellen Unternehmerlohns" ebenso ein Kriterium wie auch zusätzliche individuelle oder lokale Sonderfaktoren.
 
Exakt vergleichbare und ertragsidentische Wellness-/ Freizeitanlagen oder Fitnessunternehmen in München und in Husum haben eben nicht den gleichen Verkehrswert!

 

Sachverständigenbüro im Gesundheitswesen
DR. H. J. SCHMEISSER & PARTNER
Betriebswirt MBA und Arzt
Bundesweite Praxis-, Apotheken- und Unternehmensbewertungen
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